Nach § 13 der Ruhrschifffahrtsordnung ist das
Befahren der Ruhr ab einem Pegel von 358 cm
am amtlichen Pegel Hattingen untersagt.
Der Baldeneysee darf bis zu einem Wasserstand von 431 cm
am amtlichen Pegel Hattingen befahren werden.Hier der Link zum aktuellen Wasserstand:
http://www.talsperrenleitzentrale-ruhr.de/gewaesser.html?SID=2769510000100w
Bitte vor Fahrtbeginn sich über die Regelungen der verschiedenen Naturschutzgebiete an der Ruhr informieren!